Allgemeine Geschäftsbedingungen von ArtSet (Stand Mai 2010)

Anmeldung

Die Anmeldung zur Lernerorientierte Qualitätstestierung für Bildungsveranstaltungen kann nur schriftlich per Brief oder Fax erfolgen. Formlose Anmeldungen und Anmeldungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldung erfolgt mittels des LQB-Anmeldeformular, das auf der Internetseite unter Service Anmeldung zum Herunterladen eingestellt ist.

Mit ihrer Anmeldung zur Testierung und der Bestätigung der Anmeldung durch die ArtSet® Qualitätstestierung GmbH gehen die Organisationen einen privatrechtlichen Vertrag ein. Ein Rechtsanspruch auf Testierung besteht nicht.

Zur Testierung kann sich jeder Anbieter einer Bildungsveranstaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildung anmelden. LQB ist offen für alle Bildungsorganisationen der Branche.
 

Teilnahmebestätigung

Nachdem ein Bildungsanbieter eine Veranstaltung zur Testierung angemeldet hat, erhält die verantwortliche Person eine Teilnahmebestätigung, womit das Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Die Teilnahmebestätigung enthält auch Informationen zu den Testierungsbedingungen.

Mit der Teilnahmebestätigung erhält der Bildungsanbieter den LQB-Leitfaden für die Praxis mit den zu bearbeitenden 10 Qualitätsbereichen und deren (Mindest‑)Anforderungen, deren Erfüllung zwingend für eine Testierung nachzuweisen sind.
 

Leistungen

Folgende Kernleistungen sind in den Testierungskosten enthalten:

  • ein LQB-Leitfaden für die Praxis,
  • ein Einführungsgespräch, das telefonisch oder bei ArtSet stattfindet,
  • die Begutachtung des Selbstreports durch eine/n unabhängige/n, von der Testierungsstelle ArtSet benannte/n Gutachtende/n in Form eines umfangreichen, schriftlichen Gutachtens,
  • ein Rückmeldegespräch mit dem Gutachter/der Gutachterin in den Räumen des Bildungsanbieters,
  • ein von der ArtSet® Qualitätstestierung GmbH ausgestelltes Testat, mit dem die erfolgreiche Testierung bestätigt wird und das den Bildungsanbieter berechtigt, das entsprechende Qualitätssiegel zu führen,
  • ein LQB-Logo als Grafik für das Marketing. 

Zusätzlich werden folgende Serviceleistungen von der Testierungsstelle zur Verfügung gestellt:

  • eine Hotline zur kurzfristigen Klärung im Prozess auftauchender Fragen (Telefon und E-Mail),
  • eine Auflistung der zur Testierung angemeldeten und der testierten Bildungsanbieter auf der Internetseite bietet die Möglichkeit zu Vernetzung und wechselseitiger Unterstützung. 


Kosten

Die Testierungskosten betragen 1.950,- € zzgl. 19% MwSt. = 2.320,50 €.

Die Testierungskosten können in zwei Raten gezahlt werden. Mit der Teilnahmebestätigung erhält die Organisation eine Rechnung über die erste Hälfte der Testierungskosten; die zweite Hälfte wird mit Abgabe des Selbstreports fällig.

Die Leistungen von ArtSet können in Anspruch genommen werden, wenn die erste Rate der Testierungskosten bezahlt ist.

Die Kosten für die Aktualisierung des Testates (alle zwei Jahre) betragen 350,- € zzgl. 19% MwSt. = 416,50 €.

Die Aktualisierungskosten werden mit der Abgabe des Veränderungsreports fällig.
 

Abgabe des Selbstreports

Der Termin für die Abgabe des Selbstreports wird beim Einführungsgespräch vereinbart.
 

Testierung

Grundsätzlich erfolgt die Testierung nach dem Modell, das zum Zeitpunkt der aktuellen Anmeldung zur Testierung gültig ist. Das aktuelle Modell ist seit September 2008 die LQB Modellversion 2.

Die Testierung kann nur erfolgen, wenn alle Anforderungen in allen Qualitätsbereichen erfüllt sind. Sollten im Gutachten Auflagen erforderlich sein, kann die Erfüllung dieser Auflagen im Rahmen des Rückmeldegesprächs nachgewiesen werden. Kann die Erfüllung der Auflagen im Rahmen des Rückmeldegesprächs nicht nachgewiesen werden, kann das Testat nicht erteilt werden.

Für den Fall, dass die im Gutachten genannten und für die Testierung erforderlichen Auflagen im Rahmen des Rückmeldegespräches nicht erfüllt werden können, kann innerhalb von maximal sechs Monaten ein überarbeiteter Selbstreport zur erneuten Begutachtung abgegeben werden. Die Begutachtung wird von der Person vorgenommen, die bereits das erste Gutachten geschrieben hat.

Die Kosten für eine erneute Begutachtung betragen derzeit 950,- € zzgl. 19% MwSt. = 1.130,50 €. 

Datum der Testierung und damit des Testates ist der Termin des Rückmeldegesprächs. Unter der Voraussetzung, dass das Testat alle zwei Jahre aktualisiert wird, ist es dauerhaft gültig. 

Für die Aktualisierung des Testats reicht der Bildungsanbieter vor Ablauf der zwei Jahre einen Veränderungsreport bei der Testierungsstelle ein. Wenn das Testat aktualisiert wurde, erhält der Bildungsanbieter ein neues Logo mit dem aktuellen Gültigkeitsdatum.

Grundlage für die Aktualisierung des Testats ist ein Veränderungsreport. Welche Angaben im Veränderungsreport gemacht werden müssen, ist im LQB-Leitfaden für die Praxis erläutert.
 

Rücktritt

Ein Rücktritt von der Testierung ist bis zu 4 Wochen nach Datum der Teilnahmebestätigung kostenfrei möglich, sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind.

Bei einem späteren Rücktritt oder wenn Leistungen in Anspruch genommen wurden, wird die erste Rate der Testierungskosten einbehalten; die zweite Rate wird nicht mehr fällig.
 

Datenschutz

Die bei der Testierungsstelle eingereichten Selbstreporte unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme des Gutachters / der Gutachterin, der/die die Begutachtung vornimmt.

Die Gutachten und die Protokolle der Rückmeldegespräche unterliegen ebenfalls dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Alle Gutachterinnen und Gutachter unterliegen den Datenschutzbedingungen.
 

Widerspruch

Ein Rechtsanspruch auf Testierung besteht nicht. Gegen das Ergebnis der Testierung kann jedoch Widerspruch erhoben werden.

Zur Eröffnung des Widerspruchverfahrens ist eine schriftliche Begründung seitens der Organisation erforderlich. In einem ersten Schritt erhält die Organisation darauf eine Stellungnahme der Testierungsstelle.

Sollte hier keine Einigung erfolgen, besteht die Möglichkeit, dass der Selbstreport der Organisation erneut durch einen unabhängigen Gutachter / eine unabhängige Gutachterin begutachtet wird. Wenn diese Begutachtung zu einem anderen Ergebnis als die erste Begutachtung kommt, werden die anfallenden Kosten von der ArtSet® Qualitätstestierung GmbH getragen; wenn diese Begutachtung zu dem gleichen Ergebnis wie die erste Begutachtung kommt, gehen die anfallenden Kosten zu Lasten der Organisation.

Die Kosten für eine erneute Begutachtung betragen derzeit 950,- € zzgl. 19% MwSt. = 1.130,50 €.
 

Gutachterinnen und Gutachter

Die Begutachtung wird durch speziell ausgebildete und unabhängige Gutachterinnen und Gutachter durchgeführt. Die Akkreditierung und Zuordnung der Gutachterinnen und Gutachter erfolgt durch die ArtSet Qualitätstestierung GmbH.

Der Bildungsanbieter hat das Recht, den zugewiesenen Gutachter / die zugewiesene Gutachterin innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe begründet abzulehnen.